Bedingungen der DSL Schweisstechnik GmbH (im Folgenden kurz „DSL“ genannt) für die Überlassung von Mietgegenständen

1. Mietbasis

Kommt es zwischen Besteller (Mieter) und DSL zu einem Vertrag über die Überlassung eines oder mehrerer Mietgegenstände, gelten die nachfolgenden Bedingungen, die Bestandteil des Mietvertrages sind. Grundlage für die Mietberechnung ist ein Mietangebot oder die jeweils gültige Mietpreisliste.

 

2. Mietdauer

Die Dauer der Überlassung der Mietgegenstände wird im jeweiligen Mietvertrag, Mietangebot oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen DSL und dem Mieter festgelegt.
Geringfügige Unter- oder Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt, sofern dies von DSL im Einzelfall ausdrücklich toleriert wird. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietdauer ist damit nicht verbunden.
Der Mieter ist verpflichtet, DSL nach Beendigung der vereinbarten Mietdauer unverzüglich den Rückversand oder – sofern vereinbart – die Versand- bzw. Abholbereitschaft der Mietgegenstände mitzuteilen.
Grundsätzlich wird die Mietgebühr einschließlich des Versand- bzw. Abholtages sowie des Rückgabe- bzw. Rückholtages des/der Mietgegenstände berechnet. Für die Abrechnung gelten die Kalendertage.
Eine über die vereinbarte Mietdauer hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von DSL. Für jeden weiteren Nutzungstag kann DSL die vereinbarte Tagesmiete bzw. bei Langzeitmieten eine entsprechend umgerechnete Tagesmiete berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit vollständig, einschließlich sämtlichen Zubehörs und der überlassenen Unterlagen, unverzüglich an DSL zurückzugeben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

3. Mietzins/Nebenkosten

Die Höhe des Mietzinses ist im jeweiligen Mietvertrag oder Mietangebot geregelt.
Zusätzlich zum vereinbarten Mietzins kann DSL eine Bereitstellungs- und Wartungspauschale erheben. Die Höhe und der Umfang der Bereitstellungs- und Wartungspauschale werden im Mietvertrag oder Mietangebot ausgewiesen.
Für Langzeitmieten mit einer Mietdauer von mehr als drei Monaten können individuelle Mietkonditionen und Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
Verbrauchs- und Verschleißteile, die während der Mietdauer vom Mieter entnommen oder verbraucht werden, werden auf einem separaten Lieferschein dokumentiert und entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Verkaufspreisliste von DSL berechnet, sofern im Mietvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Für kundenspezifische Sonderausführungen, Anpassungen oder Modifizierungen von Mietgegenständen wird vor Beginn der Mietdauer eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Diese wird Bestandteil des Mietvertrages oder gesondert berechnet.
Veränderungen, Umbauten, technische Anpassungen oder sonstige Modifizierungen an den Mietgegenständen durch den Mieter oder durch von ihm beauftragte Dritte bedürfen während der gesamten Mietdauer der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DSL.
Der Mieter darf die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß und entsprechend den technischen Vorgaben und Bedienungsanleitungen verwenden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

4. Kaution

DSL ist berechtigt, vor der Überlassung des Mietgegenstandes eine Kaution zu verlangen. Höhe und Zahlungsmodalitäten der Kaution werden im jeweiligen Mietvertrag oder Mietangebot festgelegt.
Die Kaution ist vor der Überlassung des Mietgegenstandes zur Zahlung fällig. Eine Überlassung des Mietgegenstandes kann bis zum vollständigen Eingang der vereinbarten Kaution zurückgehalten werden.
Die Kaution wird nach vollständiger Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes zurückerstattet, sofern keine offenen oder noch nicht abschließend festgestellten Ansprüche von DSL aus dem Mietverhältnis bestehen.
DSL ist berechtigt, berechtigte und fällige Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit der Kaution zu verrechnen. Dies gilt insbesondere für offene Mietforderungen, Kosten für fehlendes oder beschädigtes Zubehör, vom Mieter zu vertretende Reparaturkosten sowie Kosten aufgrund von Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes.
Soweit die Kaution zur Begleichung berechtigter Ansprüche verwendet wird, wird DSL dem Mieter eine entsprechende Abrechnung zur Verfügung stellen. Ein verbleibender Kautionsbetrag wird nach Abschluss der Abrechnung zurückerstattet. Die Kaution wird nicht verzinst, soweit gesetzlich zulässig.

 

5. Versand

Die Mietgegenstände werden grundsätzlich ab Werk bzw. ab Lager zur Verfügung gestellt. Die Verpackungs- und Frachtkosten bzw. Anlieferkosten für die Hin- und Rücksendung trägt der Mieter, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Werden vom Mieter keine besonderen Vorgaben zu den Versandmodalitäten gemacht, werden Versandart und Versandweg von DSL nach eigenem Ermessen festgelegt.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nach Beendigung der Mietzeit auf eigene Kosten, versandkostenfrei für DSL, in gereinigtem Zustand sowie ordnungsgemäß und transportsicher verpackt zurückgesendet werden. Der Mieter haftet für Transport- und Sachschäden, die während des Rücktransports entstehen, soweit diese auf eine vom Mieter zu vertretende unsachgemäße Verpackung, Behandlung oder sonstige Pflichtverletzung zurückzuführen sind. Von DSL festgestellte Beschädigungen werden dem Mieter mitgeteilt. Soweit der Mieter den Schaden zu vertreten hat, werden die erforderlichen und angemessenen Kosten für die Beseitigung des Schadens dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig einschließlich sämtlichen Zubehörs, Bedienungsanleitungen und sonstiger überlassener Bestandteile zurückzugeben.

 

6. Ausfallzeiten

Der Mieter hat technische Störungen oder Defekte des Mietgegenstandes DSL unverzüglich anzuzeigen und DSL die Möglichkeit zur Prüfung und Behebung des Defekts einzuräumen.
Ausfallzeiten von mehr als zwei Werktagen, die nachweislich auf einen vom Mieter nicht zu vertretenden technischen Defekt zurückzuführen sind, werden für die Dauer des tatsächlichen Ausfalls anteilig vom Mietzins abgezogen, sofern DSL den Mietgegenstand nicht innerhalb angemessener Zeit repariert oder einen technisch und wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzmietgegenstand zur Verfügung stellt.
DSL ist berechtigt, bei einem technischen Defekt nach eigener Wahl eine Reparatur durchzuführen oder einen technisch und wirtschaftlich gleichwertigen Ersatzmietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
Für die Dauer einer vom Mieter zu vertretende Störung oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietzinses. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, vertragswidriger Nutzung, äußerer Gewalteinwirkung oder Nichtbeachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise.
Weitergehende Ansprüche des Mieters richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser Mietbedingungen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

7. Zahlung

Mietrechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Tagesmieten erfolgt die Rechnungsstellung nach Rückerhalt der Mietgegenstände. Bei längerer Mietdauer erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. DSL ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich zulässigen weiteren Kosten des Zahlungsverzugs geltend zu machen.
Bei einem erheblichen Zahlungsverzug des Mieters ist DSL nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, die weitere Überlassung der Mietgegenstände zu verweigern und den Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die gesetzlichen Rechte von DSL bleiben unberührt.
Der Mieter kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Dies gilt nicht für Ansprüche des Mieters, die unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

 

8. Versicherung

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände gegen Verlust, Beschädigung, Transport - und Wasserschäden u. ä. mit dem im Mietvertrag definierten Neuwert zu versichern. Bei Verlust des/der Mietgegenstände wird dem Mieter der marktübliche Neuwert = Wiederbeschaffungswert eines technisch und wirtschaftlich gleichwertigen Gerätes in Rechnung gestellt.

Anfallende Reparaturen:
DSL ist bestrebt, die Mietgegenstände bei Übergabe in einem ordnungsgemäßen und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter auszuliefern.
DSL übernimmt die Kosten für Reparaturen, die während der Mietdauer aufgrund eines technischen Defekts oder des normalen, vertragsgemäßen Verschleißes erforderlich werden, sofern der Mieter den Defekt oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
Nicht von DSL zu tragen sind Reparatur- und Instandsetzungskosten, die durch unsachgemäße Handhabung, vertragswidrige Nutzung, äußere Gewalteinwirkung, mangelnde Sorgfalt, Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Sicherheitshinweise oder sonstige vom Mieter zu vertretende Umstände verursacht wurden. In diesen Fällen werden die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

9. Erfüllungsort

Reparaturen an den Mietgegenständen werden grundsätzlich am Sitz von DSL durchgeführt, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand durch den Mieter oder durch von ihm beauftragte Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DSL zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
Transportkosten sowie Kosten für Wege- und Arbeitszeiten bei einer vom Mieter gewünschten Reparatur oder einem Serviceeinsatz vor Ort trägt der Mieter, soweit die Reparatur oder der Serviceeinsatz nicht aufgrund eines von DSL zu vertretenden Mangels erforderlich geworden ist.
Für Reparaturen oder Serviceeinsätze, die aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Schadens erforderlich werden, trägt der Mieter die erforderlichen und angemessenen Kosten einschließlich der anfallenden Transport-, Wege- und Arbeitskosten.

 

10. Eigentum und Rückgabe der Mietgegenstände

Die dem Mieter mietweise überlassenen Gegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer uneingeschränktes Eigentum von DSL. Der Mieter erhält ausschließlich das vertraglich vereinbarte Recht zur Nutzung der Mietgegenstände.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß sowie entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.
Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Mietgegenstände mit Rechten Dritter ist nicht zulässig.
Bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen erheblichen Verletzung der vertraglichen Pflichten ist DSL berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen und den Mietvertrag gegebenenfalls aus wichtigem Grund zu kündigen.
Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an DSL zurückzugeben. Dies gilt auch für sämtliches Zubehör, Bedienungsanleitungen und sonstige überlassene Bestandteile.
Der Mieter hat DSL auf Verlangen Zugang zu den Mietgegenständen zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung einer berechtigten Rücknahme, Wartung oder Reparatur erforderlich ist.
Durch eine vom Mieter zu vertretende unsachgemäße Behandlung, vertragswidrige Nutzung oder sonstige Pflichtverletzung notwendig werdende Reparaturen und Instandsetzungen werden dem Mieter zusätzlich zum vereinbarten Mietzins in Rechnung gestellt.
Grundlage für die Berechnung der Reparatur- und Instandsetzungskosten ist ein von DSL erstellter Zustands- und Reparaturbericht. Dieser wird dem Mieter zur Kenntnisnahme und Prüfung zur Verfügung gestellt.
Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt DSL vorbehalten.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DSL Schweisstechnik GmbH in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit diese wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurden und den vorstehenden Mietbedingungen nicht widersprechen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass er von deren Inhalt Kenntnis nehmen konnte.
Individuelle Vereinbarungen zwischen DSL und dem Mieter haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Mietbedingungen.

 

Stand 08/2026

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