Einkaufsbedingungen der DSL Schweißtechnik GmbH

Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

1. Allgemeines

Zwischen DSL Schweißtechnik GmbH (nachfolgend DSL genannt) und dem jeweiligen Geschäftspartner gelten ausschließlich die AGB der Firma DSL unter Einbindung dieser Einkaufsbedingungen. Anders lautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, insbesondere werden diese auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn DSL nicht jeweils ausdrücklich widersprochen hat. Insbesondere die Annahme von Waren und deren Zahlung bedeutet keine Zustimmung von anders lautenden Einkaufsbedingungen.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen

2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen der DSL Einkaufsbedingungen- bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DSL.

2.3 Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfüllt.

2.4 Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.5 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen seit Zugang an, so ist die DSL zum Widerruf berechtigt.

2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen drei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.

 

3. Lieferung

3.1 Zu Lieferung und Leistung gelten die AGB der Firma DSL. Abweichungen von Bestellungen und Abschlüssen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DSL zulässig.

3.2 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei DSL. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ (DAP oder DDP gemäß Incoterms 2010) vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der mit dem Spediteur abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen.

3.3 Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Lieferant vorbehaltlich abweichender Regelungen alle erforderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeugs sowie Auslösungen.

3.4 Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sieht der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Fertigung, Vormaterialversorgung, der Einhaltung des Liefertermins oder ähnlicher Umstände voraus, die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, hat der Lieferant unverzüglich die bestellende DSL Abteilung schriftlich zu benachrichtigen.

3.5 Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die DSL wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von DSL geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.

3.6 Teillieferungen sind nur zulässig, wenn die DSL ihnen ausdrücklich zugestimmt hat oder sie zumutbar sind.

3.7 Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die von DSL bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend.

3.8 An Software, die zum Produktlieferumfang gehört, einschließlich ihrer Dokumentation, hat DSL das Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG).

3.9 An solcher Software einschließlich Dokumentation hat DSL auch das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für eine vertragsgemäße Verwendung des Produkts erforderlichen Umfang. DSL darf auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen.

 

4. Höhere Gewalt

4.1 Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die DSL für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende ist die DSL – unbeschadet der sonstigen DSL Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich der DSL Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.

4.2 Die Regelungen der Ziff. 4.1 gelten auch im Fall von Arbeitskämpfen.

 

5. Versandanzeige und Rechnung

Es gelten die Angaben in den AGB, Bestellungen und Lieferabrufen der DSL. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung unter Angabe der Rechnungsnummer, DSL Bestell- u. Artikelnummer und sonstiger Zuordnungsmerkmale an die jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten.

 

6. Preisstellung und Gefahrenübergang

Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise geliefert benannter Ort (DAP gemäß Incoterms 2010) einschließlich Verpackung. Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch DSL oder der DSL Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.

 

7. Zahlungsbedingungen

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Im Übrigen gelten die AGB der DSL.

 

8. Mängelansprüche und Rückgriff

8.1 Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt einer Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Mängel werden von DSL unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

8.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

8.3 Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich DSL zu.

8.4 Sollte der Lieferant, nicht unverzüglich nach der Aufforderung durch DSL zur Mängelbeseitigung mit der Beseitigung des Mangels beginnen, so steht DSL in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu lassen.

8.5 Bei Rechtsmängeln stellt DSL der Lieferant auch von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten.

8.6 Mängelansprüche verjähren - außer in Fällen der Arglist - in 3 Jahren, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstands (Gefahrübergang).

8.7 Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Ware nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu laufen, es sei denn,, der Lieferant hat sich bei der Nacherfüllung ausdrücklich und zutreffend vorbehalten, die Ersatzlieferung nur aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im Interesse des Fortbestands der Lieferbeziehung vorzunehmen.

8.8 Entstehen DSL infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Einbau-, Ausbau- und Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen.

 

9. Produkthaftung

9.1 Für den Fall, dass DSL aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant verpflichtet, DSL von derartigen Ansprüchen freizustellen. Namentlich bei Vorliegen des Schadens durch einen Fehler des durch den Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes. Im Falle schuldenabhängiger Haftung gilt dies, wenn dem Lieferanten ein Verschulden trifft, sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, obliegt ihm die Beweislast, dass kein Verschulden von seiner Seite ihn trifft.

9.2 Der Lieferant übernimmt in den Fällen der Ziff. 9.1 alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

9.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. Rücktritts- und Kündigungsrechte

10.1 DSL ist über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus zum Rücktritt nach den Inhalten ihrer AGB berechtigt, darüber hinaus und insbesondere, wenn der Lieferant die Belieferung seiner Kunden eingestellt hat, eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Lieferverpflichtung gegenüber DSL gefährdet ist, beim Lieferanten der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung eintritt oder der Lieferant seine Zahlungen einstellt.

10.2 DSL ist auch zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt, wenn der Lieferant über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt.

10.3 Hat der Lieferant eine Teilleistung bewirkt, so ist DSL zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn DSL an der Teilleistung kein Interesse hat.

10.4 Sofern DSL aufgrund der vorstehenden vertraglichen Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktritt oder ihn kündigt, hat der Lieferant die hierdurch entstehenden Schäden an DSL zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.

10.5 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziff. 10 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

 

11. Ausführung von Arbeiten

Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werkgeländeausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen DSL Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

 

12. Unterlagen und Geheimhaltung

Alle durch DSL zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an DSL notwendigerweise heran gezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben ausschließliches DSL Eigentum. Ohne das vorherige schriftliche Einverständnis durch DSL dürfen solche Informationen – außer für Lieferungen an DSL– nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf die Anforderung von DSL sind alle von DSL stammende Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an DSL zurückzugeben oder zu vernichten. DSL behält sich alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor. Soweit DSL diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.

 

13. Exportkontrolle und Zoll

Der Lieferant ist verpflichtet, DSL über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten. Hierzu gibt der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei den betreffenden Warenpositionen folgende Informationen an: - die Ausfuhrlistennummer gemäß Anlage AL zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder vergleichbare Listenpositionen einschlägiger Ausfuhrlisten, - für US-Waren die ECCN (Export Control Classification Number) gemäß US Export Administration Regulations (EAR), - den handelspolitischen Warenursprung seiner Güter und der Bestandteile seiner Güter, einschließlich Technologie und Software, - ob die Güter durch die USA transportiert, in den USA hergestellt oder gelagert, oder mit Hilfe US-amerikanischer Technologie gefertigt wurden, - die statistische Warennummer (HS- Code) seiner Güter, sowie - einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen von DSL. Auf die Anforderung von DSL ist der Lieferant verpflichtet, DSL alle weiteren Außenhandelsdaten zu seinen Gütern und deren Bestandteilen schriftlich mitzuteilen sowie DSL unverzüglich (vor Lieferung entsprechender hiervon betroffener Güter) über alle Änderungen der vorstehenden Daten schriftlich zu informieren.

 

14. Compliance

14.1 Der Lieferant verpflichtet sich, den jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifverhandlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und die Verhinderung von Korruption. Weitere Informationen zur Global Compact Initiative der UN sind unter www.unglobalcompact.org erhältlich.

14.2 Für den Fall, dass sich ein Lieferant wiederholt und/oder trotz eines entsprechenden Hinweises gesetzeswidrig verhält und nicht nachweist, dass der Gesetzesverstoß soweit wie möglich geheilt wurde und angemessene Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung von Gesetzesverstößen getroffen wurden, behält sich DSL das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.

 

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zuliefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist.

 

16. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DSL.

16.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.3 Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist der Hauptsitz von DSL oder seiner Niederlassungen. Für Verfahren vor den Amtsgerichten ist das Amtsgericht am Hauptsitz von DSL oder seiner Niederlassungen zuständig. DSL ist weiter berechtigt, den Lieferanten nach der Wahl durch DSL am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts zu verklagen.

 

Stand 01/2018

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