Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma DSL Schweißtechnik GmbH

 

I. Maßgebende Bedingungen

Grundlage des Vertragsverhältnisses sind ausschließlich die Bedingungen der DSL Schweißtechnik GmbH - nachfolgend DSL genannt -, wenn nicht durch die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Bedingungen des Bestellers haben keine Geltung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Zum Ausschluss der Bedingungen der DSL bedarf es eines besonderen schriftlichen Widerspruchs. Eine formularmäßige Bezugnahme des Bestellers auf seine Einkaufsbedingungen schließt die Geltung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht aus, so dass auch in einem solchen Fall der Auftrag zu den Bedingungen der DSL als erteilt gilt. Soweit in den Bedingungen der DSL nicht anders vereinbart, gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“, die wir bei Nichtvorlage anzufordern bitten.

 

II. Angebot und Auftrag

Angebote der DSL sind stets freibleibend. Der Auftrag gilt auch – Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt – ohne besondere Mitteilung als bestätigt, wenn er nicht – auch ohne Angabe von Gründen – binnen einer Frist von 3 Wochen abgelehnt wird. Bei ungenügender Bonität ist dieses auch nach dieser Frist möglich.

 

III. Preise

Die Preise der DSL gelten ohne Montage oder Aufstellung ausschließlich Verpackung ab Werk. Für den Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich zulässige Nachberechnungen gelten als vereinbart. Ermäßigung oder Wegfall bestehender Abgaben geben dem Besteller keinen Anspruch auf Ermäßigung des Kaufpreises. Bei Abrufaufträgen über 4 Wochen hinaus gilt der am Tage der Lieferung gültige Preis.

 

IV. Lieferung

Lieferzeit ohne Gewähr, vorbehaltlich Fabrikations- und Liefermöglichkeit. Fälle höherer Gewalt, Streik oder sonstige von DSL nicht verschuldete Umstände entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Ansprüche auf Schadenersatz oder Nachlieferung können hieraus nicht abgeleitet werden. Das gleiche gilt auch für andere unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens der DSL liegen und die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Feuer, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Störungen des Betriebes oder Transports, und zwar einerlei, ob sie bei der DSL oder einem ihrer Unterlieferanten eintreten. Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Frist zu unseren Bedingungen als fest übernommen, es sei denn, dass vor Ablauf dieser Frist eine gegenteilige Mitteilung erfolgt und die Ware zurückgesandt wird. Die Lieferzeit gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich unbeschadet der Rechte der DSL aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss mit der DSL in Verzug ist. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Etwaige Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen den Käufer mangels besonderer Vereinbarungen nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandweg, Transport und Schutzmittel – diese gegen Berechnung – sind beim Fehlen entsprechender Weisungen nach unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten. Bei nicht rechtzeitigem Abruf von versandfertig gemeldeter Ware oder bei Unmöglichkeit der Verwendung ist die DSL berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Schadenersatz wegen Überschreitung der Lieferzeit ist außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Gefahr geht mit der Versendung auf den Besteller über. Wird die Versendung auf Veranlassung oder durch Schuld des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr für den Zeitraum der Verzögerung auf den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers erfolgt Versicherung.

 

V. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche der DSL an den Erwerber aus der Geschäftsverbindung, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum der DSL.
Verpfändung und Sicherungsübereignung ist unzulässig. Durch Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der von DSL gelieferten Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für DSL. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich der Käufer und DSL schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf DSL übergeht. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt DSL Miteigentum an den neuen Sachen in dem Umfang, zum Rechnungswert der übrigen Ware, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von DSL gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware ergibt. Veräußert der Käufer die von DSL gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – so tritt er gleichzeitig bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferung die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung an seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Dem Käufer ist eine anderweitige Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf an Dritte – auch im Wege des echten und unechten Factorings untersagt. Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zu mehr als 125% zweifelsfrei und unbestritten gesichert sind oder rechtskräftig festgelegt sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freigegeben. Nach unserem Verlangen ist unser Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen. Bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, bei Pfändung der gelieferten Waren, bei Anträgen auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens und bei außergerichtlichen Vergleichen erlischt das Gebrauchsrecht an den gelieferten Waren, auch entfällt die Befugnis des Käufers, über die gelieferte Ware zu verfügen oder aus einem erfolgten Weiterverkauf die Kaufpreise einzuziehen. Etwa noch eingehende Beträge sind gesondert für uns aufzubewahren. Wir sind dann berechtigt, die Herausgabe unserer Eigentumsvorbehaltswaren an uns oder einen Beauftragten unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts zu verlangen.

Der Käufer kann hingegen nicht einwenden, dass die Ware zur Aufrechterhaltung seines Betriebes diene. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten und unsere sonstigen damit verbundenen Verluste trägt der Käufer. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrage ist für den Käufer damit nicht verbunden. Die Wiederinbesitznahme der Waren durch uns oder einen Beauftragten stellt weder eine Verletzung des Hausrechtes noch verbotene Eigenmacht dar.

 

VI. Zahlung

Zahlungen können ausschließlich nur an uns oder durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten erfolgen. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen vom Rechnungsdatum, Reparatur- und Montagerechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug bzw. nach Vereinbarung zu zahlen. Bei unbekannten Bestellern, sowie bei großen Aufträgen ist 1/3 des Kaufpreises nach Auftragsbestätigung, 1/3 bei Anzeige der Versandbereitschaft, der Rest 30 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei ungenügender Sicherheit, Zahlungsschwierigkeiten oder dergl. tritt für sämtliche Forderungen sofortige Fälligkeit ein, auch kann Vorauskasse oder Barzahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Zinsen zu berechnen, Wechseldiskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Ratenzahlung ist der Kauf- oder Restkaufpreis sofort fällig, wenn eine Rate nicht pünktlich gezahlt wird. Bei Abzahlungsgeschäften gelten die hierfür besonders vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Probelieferungen gelten nach Ablauf der Probezeit, beginnend mit dem Tage des Eintreffens, als auf feste Rechnung zu unseren Bedingungen übernommen, wenn nicht ausdrücklich gegenteilige Mitteilungen an DSL oder Rücksendung der Ware noch vor Ablauf der festgesetzten Probezeit erfolgt.

 

VII. Gewährleistungspflicht

Für alle von DSL gelieferten Waren – ausgenommen Verschleißteile – übernimmt DSL ab Gefahrübergang auf die Dauer von 12 Monaten die Gewährleistung im Rahmen der Herstellergarantie. Die Gewährleistung bezieht sich auf fehlerhafte Bauart, schlechtes Material und mangelhafte Ausführung. Solche Mängel sind vom Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Besteller hat die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Bei Mängelrügen kann eine Zahlung nur in dem Umfang einbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Käufers, kann ein Zahlung nur zurückbehalten werden, wenn über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel besteht.
Zur Mängelbeseitigung ist DSL eine nach eigenem Ermessen erforderliche Frist zu gewähren. Bei Nichtbilligung entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
Wird nach Stellung einer angemessenen Nachfrist der Mangel nicht beseitigt oder wird die Nachbesserung unmöglich oder wird sie verweigert, so hat der Käufer das Recht auf Minderung. Kommt hierüber keine Einigung zustande, so kann der Käufer auch Wandlung verlangen. Vom Zeitpunkt der Mängelrüge an verjähren die Ansprüche des Käufers hieraus innerhalb von 12 Monaten. Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden nach Gefahrübergang, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder elektrischer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, entstehen.
Für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen beträgt die Frist für den Fall, dass die Lieferungen für das Handelsgewerbe erfolgt, 3 Monate – mindestens aber bis zum Abschluss der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.
Weitere Ansprüche des Käufers gegen DSL und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, besonders Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden). Dieses gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Diese Bedingungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferungen oder Schadenersatz, die durch, vor oder nach Vertragsabschluss liegende Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen entstanden sind. Von der Gewährleistung ist DSL entbunden, wenn ohne deren Zustimmung von anderer Seite Reparaturen oder andere Eingriffe an dem betreffenden Gegenstand vorgenommen werden.

 

VIII. Gestellung von Fachkräften

Für die Gestellung von Fachkräften sind die DSL entstehenden Kosten für Montagearbeiten und Auslösung, für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeiten, Reise- und Wartezeit, die ebenfalls als Arbeitszeit gelten, vom Auftraggeber zu tragen. Desgleichen gehen die Fahrtkosten zu Lasten des Bestellers. Die Kosten für Gepäck, Material und Handwerkszeug übernimmt der Auftraggeber. Ferner beschafft und stellt der Auftraggeber auf seine Kosten Hilfskräfte und Facharbeiter in der von DSL für erforderlich gehaltenen Anzahl, die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Vorrichtungen, Bedarfsstoffe und Transportmöglichkeiten.
Bei Reparaturaufträgen übereignet der Auftraggeber den instandzusetzenden Gegenstand einschl. allem Zubehör zur Sicherheit der DSL. Wird der instandgesetzte Gegenstand ohne Zahlung herausgegeben, so gilt gleichzeitig ein Leihverhältnis als vereinbart, das erst nach Tilgung sämtlicher Forderungen endet. Ohne Angaben von Gründen kann DSL auch Barzahlung der Reparaturkosten verlangen.
Bei Nichtgenehmigung der Reparaturkosten ist jedoch in jedem Fall ein Betrag für Demontagearbeiten und Prüfungskosten zu zahlen.

 

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mannheim. Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach DSL Wahl ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes Mannheim.
Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

 

Stand 01.01.2013